Wer ist Kunde der Kommunalen Beschäftigungsagentur (KoBa)?
Kunden der Kommunalen Beschäftigungsagentur sind anspruchsberechtigte Personen, die
- mindestens 15 Jahre alt, aber nicht älter als 65 sind
- erwerbsfähig sind
- hilfebedürftig sind
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben
- sowie Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Wer gilt als erwerbsfähig?
Erwerbsfähig ist, wer
- nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Ausgenommen sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, ihre Familienangehörigen sowie Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Wer ist hilfebedürftig?
Hilfebedürftig ist, wer
- seinen Lebensunterhalt
- seine Eingliederung in Arbeit und
- den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften sichern kann.
Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
- die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
- die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
- als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b) die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt
c) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner. - die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der unter Nummer 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
